Ein D-Arzt ist ein Durchgangsarzt, der spezialisierte medizinische Versorgung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten anbietet. Der Begriff "D-Arzt" stammt aus dem deutschen Sozialgesetzbuch und ist eine Abkürzung für "Durchgangsarzt". Diese Ärzte haben eine zusätzliche Qualifikation, um Verletzungen und Erkrankungen, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, zu behandeln.
D-Arzte sind für die Erstversorgung und die Weiterbehandlung von Arbeitsunfällen zuständig. Sie stellen die Arbeitsfähigkeit der Patienten wieder her und koordinieren die Rehabilitation. Darüber hinaus erstellen sie Gutachten zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und Rehabilitationserfordernissen.
D-Arzte arbeiten eng mit den gesetzlichen Unfallversicherungen zusammen. Die Behandlung durch einen D-Arzt erfolgt auf Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung und ist für den Patienten in der Regel kostenfrei.
Die Auswahl eines D-Arztes erfolgt durch den Unfallversicherungsträger. In der Regel hat der Versicherer eine Liste mit zugelassenen D-Arzten, aus der der Patient wählen kann. Die Behandlung kann sowohl in einer D-Arzt-Praxis als auch in einer Klinik stattfinden.
Es ist wichtig zu beachten, dass der D-Arzt ausschließlich für die Behandlung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig ist. Für nicht berufsbedingte Verletzungen oder Erkrankungen sollte man einen regulären Hausarzt oder Facharzt aufsuchen.
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